Schul-/Hausordnung
Schulordnung
für die Waldschule Neuweiler
Damit sich in unserer Schule alle wohl fühlen können,
haben wir Regeln vereinbart, an die wir uns alle halten.
Umgang miteinander
Alle haben ein Recht auf Rücksichtnahme und freundlichen Umgang.
Deshalb gilt:
- Ich übe keine Gewalt aus, auch nicht mit Worten.
- Ich provoziere niemanden.
- Mit Jüngeren und Schwächeren gehe ich verständnisvoll um.
- Streit löse ich friedlich.
- Ich achte das Eigentum meiner Mitschülerinnen und Mitschüler.
Unterricht
Alle haben ein Recht, ungestört zu lernen und zu unterrichten.
Deshalb gilt:
- Ich komme pünktlich zum Unterrichtsbeginn und habe alle benötigten Materialien dabei.
- Die vereinbarten Klassenregeln halte ich ein.
- Ich führe übernommene Dienste gewissenhaft aus.
- Ich gehe, wenn möglich, nur in den Pausen auf die Toilette.
- Hausaufgaben erledige ich pünktlich und sorgfältig.
Pausen
Alle haben das Recht, sich in der Pause zu erholen.
Deshalb gilt:
- Ich halte mich während der Großen Pause grundsätzlich auf dem mir zugewiesenen Schulhof auf.
- Mit den Spielgeräten auf dem Pausenhof und den Pausenspielen gehe ich schonend um und räume sie nach der großen Pause wieder auf.
- Im Winter werfe ich keine Schneebälle, seife niemanden ein und baue keine Rutschbahnen.
Schulgebäude und Schulanlage
Alle haben das Recht auf ein sauberes Schulgebäude und gepflegte Außenanlagen.
Deshalb gilt:
- Ich halte die Unterrichtsräume, die Toiletten und die Außenanlagen in einem sauberen und ordentlichen Zustand.
- Mit eigenen und fremden Sachen, z.B. Schulbüchern, gehe ich sorgfältig um. Entstandenen Schaden muss ich ersetzen.
- Feuerzeuge, Waffen und gefährliche Gegenstände bringe ich nicht in die Schule mit.
- Ich verlasse das Schulgebäude nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Lehrkraft.
- Im Schulhaus verhalte ich mich leise. Das Rennen und Raufen unterlasse ich.
- Auf dem gesamten Schulgelände lasse ich mein Handy, meine Smartwatch oder andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche, auch in den Pausen.
- Innerhalb und außerhalb der Schule missbrauchen wir soziale Netzwerke nicht zur Ausgrenzung anderer. Insbesondere dürfen zu keiner Zeit Aufnahmen ohne Einverständnis der Beteiligten gemacht werden. Ferner dürfen gemäß Jugendschutzgesetz verbotene Filme, Bilder, Aufnahmen oder Ähnliches weder angesehen noch gespeichert werden.Organisatorisches
Alle haben das Recht auf Ordnung.
Deshalb gilt:
- Meine Eltern melden mich im Schulmanager krank oder rufen morgens in der Schule an, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann und geben mir eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn ich wieder in die Schule komme.
- Wenn ich mit dem Fahrrad zur Schule komme, kette ich es mit einem Schloss am Fahrradständer an der Buslinie an. Auf dem Pausenhof ist die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards und Ähnlichem verboten.
- Wenn ich nach Unterrichtsschluss mit dem Schulbus fahre, gehe ich langsam zur Buslinie und stelle mich in der Reihe auf. Erst wenn der Bus steht, laufen wir geordnet los.
- Ich habe den Anordnungen aller Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters und des Reinigungspersonals Folge zu leisten.
Diese Schulordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz am 20.10.2023 und von der Schulkonferenz am 08.11.2023 überarbeitet.